Jugendschutz :-)

Jugendliche ab 16 und unter 18 Jahren müssen Veranstaltungen nicht um 24.00 Uhr verlassen, wenn sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind!

Wer ist also ein Erziehungsberechtigter?

Erziehungsberechtigter im Sinne des Gesetzes ist:

1. jede Person, der allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht (Vater, Mutter, Vormund),

2. jede sonstige Person über 18 Jahren, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten Aufgaben der Personensorge wahrnimmt.

Das heißt im Klartext: Wenn Ihr jemanden über 18 dabeihabt (also z.B. Bruder, Schwester, Freund, Freundin oder sonst einen Bekannten) und der/diejenige die Funktion als Erziehungsberechtigter für Euch übernimmt, also eine schriftliche Vereinbarung mit Eurem Personensorgeberechtigten (Eltern) vorliegt, könnt Ihr die Veranstaltung bis zu einer zugesagten Uhrzeit besuchen.

Solltet Ihr also von der Polizei nach 24.00 Uhr kontrolliert werden und Ihr habt das ausgefüllte Formular (welches man unten runterladen kann), Euren Ausweis und den entsprechenden Volljährigen zur Hand, dann seid Ihr aus dem Schneider! :-)

Formular im PDF-Format
Formular im Text-Format